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Sterbebegleitung

 

Sterbebegleitung hat nichts mit Sterbehilfe zu tun. Der Begriff Sterbebegleitung bezeichnet die umfassende Betreuung von Menschen, deren Krankheit nicht mehr auf heilende Therapien anspricht. Sterbebegleitung hat zum Ziel, die Lebensqualität möglichst hoch zu halten. Neben Schmerztherapie und Symptomlinderung geht es auch um die Erfüllung seelischer, spiritueller und sozialer Bedürfnisse. Die Sterbebegleitung kann ambulant mit Hilfe von Fachpersonen und speziell geschulten Freiwilligen erfolgen oder in stationären Einrichtungen wie Hospize oder Palliativzentren. Letztere sind eigenständige, an ein Krankenhaus angeschlossene oder in ein Krankenhaus integrierte Stationen. 

Sterbehilfe ist ein mehrdimensionaler Begriff. Rechtlich unterscheidet man aktive Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid. Als aktive Sterbehilfe bezeichnet man die gezielte Tötung einer Person zur Ermöglichung deren baldigen, schmerzfreien Todes. Unter passiver Sterbehilfe versteht man das Unterlassen, Beenden oder Beschränken lebenserhaltender Massnahmen. Indirekte Sterbehilfe liegt vor, wenn eine ärztlich verordnete Massnahme zur Leidensverhinderung auch bei möglicher Gefahr einer unbeabsichtigten Lebensverkürzung durchgeführt wird. Mit Beihilfe zum Suizid ist die Unterstützung oder Nichthinderung eines Menschen beim Vollzug seiner Selbsttötung gemeint. 

Aktive Sterbehilfe ist in der Schweiz verboten. Begleiteter Suizid und organisierte Suizidhilfe hingegen nicht. Wer aus dem Leben scheiden will, kann das heute institutionalisiert tun. 2011 begleitete Dignitas 144 Menschen und Exit über 300 Menschen in den Tod. 2011 sind alleine dem Verein Exit 6 000 neue Mitglieder begetreten. Derzeit sind es schweizweit rund 80 000.  

Es besteht kein einforderbares Recht auf organisierte Suizidhilfe und keine Beweislast seitens der Heime, die sich dieser Möglichkeit verschliessen. Vor dem Hintergrund zuverlässig leidensmindernder Therapien steht dem Anspruch auf Selbstbestimmung das hohe und schützenswerte Gut Leben entgegen. 

Letzte Änderung: 16. Mai 2012