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Patientenverfügung
- Patientenverfügung FMH Kurzversion
- Patientenverfügung FMH Langversion
- Ergänzung zur Patientenverfügung im Fall schwerer Krankheit
- Patientenverfügung bei Diagnose Krebs
- Patientenverfügung für Parkinsonbetroffene
- Patientenverfügung bei psychischer Erkrankung
- Medizinisch-ethische Richtlinien und Empfehlungen
- Patientenverfügung und Demenz: Stellungnahme NEK
Wer verunfallt oder erkrankt ist, kann sich möglicherweise nicht mehr äussern. In einer Patientenverfügung kann man anordnen, wie sich die Ärzte verhalten sollen, wenn man nicht mehr ansprechbar ist. Ist es nicht möglich, Angaben zum mutmasslichen Willen einer Person zu erhalten, werden lebenserhaltende Massnahmen durchgeführt. Mit einer Patientenverfügung ist sichergestellt, dass man nur so weit versorgt wird, als man auch die Zustimmung gegeben hat. Insbesondere geht es auch darum, sich lebensverlängernden Massnahmen zu entziehen.
Eine Patientenverfügung muss weder handschriftlich noch mit einer Vorlage erstellt sein. Sie sollte jedoch regelmässig den veränderten Lebenslagen angepasst werden. Neben Personalien, Adresse, Unterschrift und Datum müssen der freie Wille und die Urteilsfähigkeit des Unterschreibenden aus dem Dokument hervorgehen. Auch müssen konkrete Situationen genannt sein, für welche die Patientenverfügung gelten soll - wie etwa im Falle eines schweren Hirnschadens. Ferner sollten die Behandlungsziele und -methoden erwähnt sein sowie allenfalls der Name eines Vertreters. Weitere Anweisungen können Themen wie Seelsorge, Organspende, Autopsie oder Bestattung regeln.
Inhaber einer Patientenverfügung müssen ihren Ausweis bei sich tragen und das Originaldokument leicht auffindbar aufbewahren. Angehörigen und dem behandelnden Arzt kann eine Kopie des Dokuments ausgehändigt werden. Die im Dokument genannten Vertrauenspersonen werden im Ernstfall über den Krankheitszustand und die Prognose informiert.
Mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht, welches am 1. Januar 2013 in Kraft treten wird, erhält die Patientenverfügung in der Schweiz erstmals eine national einheitliche Rechtsgrundlage. Dabei wird der Patientenverfügung eine sehr hohe Verbindlichkeit zugesprochen. Wer sich für eine Patientenverfügung entscheidet, kann sich von Organisationen wie SRK oder GGG Voluntas beraten lassen.