Wir befolgen den HONcode Standard für vertrauensvolle Gesundheitsinformationen. Kontrollieren Sie dies hier.
Bei Pflegebedürftigkeit besteht oft ein Beratungsbedarf im Bezug auf die Leistungen der Sozialversicherungen (PDF) sowie die persönlichen Rechte und Pflichten.
-
Betreuungsgutschriften
Übernimmt eine Person die Pflege von Angehörigen, kann sie unter gewissen Voaussetzungen Betreuungsgutschriften (PDF) beantragen. Es handelt sich nicht um direkte Geldleistungen, sondern um Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen. Bislang erhielten Betreuungsgutschriften nur Personen, die eine pflegebedürftige verwandte Person in der Hausgemeinschaft pflegen. Neu gilt dies auch für Personen, die nicht mehr als 30 Kilometer entfernt wohnt.
-
Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen (EL) sind für AHV- und IV-Rentenberechtigte gedacht, die in finanziell bescheidenen Verhältnissen leben oder für Personen, die hohe Heimkosten bezahlen müssen. Mehr…
-
Hilflosenentschädigung
Es ist gesetzlich verankert, dass niemand aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit sozialhilfeabhängig werden darf. Mehr…
-
Intensivpflegezuschlag
Eltern von hilflosen Minderjährigen, die intensiv betreut werden müssen, haben zusätzlich zur Hilflosenentschädigung Anspruch auf einen Intensivpflegezuschlag. Mehr…
-
IV-Renten
Für den Anspruch auf eine Invalidenrente muss die versicherte Person während mindestens drei Jahren Versicherungsbeiträge geleistet haben. Mehr…
-
Krankheits- und Behinderungskosten
Die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten durch die EL soll insbesondere Personen entlasten, welche die Voraussetzungen für den Assistenzbeitrag nicht erfüllen oder andere Leistungserbringer benötigen. Mehr…
Patientenrechte
-
Fürsorgerischer Freiheitsentzug
Wenn eine Person nicht mehr urteils- und handlungsfähig ist und das Bewusstsein bezüglich der Gefahren im häuslichen Umfeld fehlt, kann mit Hilfe des Hausarztes sowie der Vormundschaftsbehörde eine Fürsorgerische Freiheitsentziehung erfolgen. Dies jedoch nur, wenn Hilfestellungen wie Mahlzeitendienst oder Spitex nicht genügen und sich eine Person ernsthaft in Gefahr bringt. Ist diese hingegen urteilsfähig, rechtfertigt die Sorge von Angehörigen niemals eine Zwangseinweisung.
-
Ombudsstellen
siehe Patientenschutz
-
Opferhilfe
Wer durch eine in der Schweiz begangene Straftat in der körperlichen, psychischen oder sexuellen Unversehrtheit unmittelbar beeinträchtigt worden worden ist, kann Opferhilfe beanspruchen. Die unentgeltliche Soforthilfe steht auch nahen Angehörigen offen. Sie umfasst medizinische, psychologische, soziale, finanzielle und rechtliche Hilfe. Personen, die von einer Tat besonders schwer getroffen wurden haben zudem Anspruch auf eine Genugtuung.
Der Anspruch auf Opferhilfe besteht unabhängig davon, ob der Täter ermittelt worden ist, sich schuldhaft verhalten, vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Für jeden Kanton ist eine öffentliche oder private Beratungsstelle (PDF) zuständig. Hilfe bietet auch Weisser Ring Schweiz. Strassenverkehrsopfer unterstützt RoadCross.
-
Patientenschutz, Patientenrechte
Zahlreiche Organiationen unterstützen Patientinnen und Patienten bei der Einforderung von Rechten. Mehr…
-
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung stellt sicher, dass eine Person - ob ansprechbar oder nicht - nur so weit versorgt wird, als sie ihre Zustimmung gegeben hat. Mehr…
-
Sterbebegleitung
Schwerkranke und sterbenden Menschen werden in der Schweiz ihren Bedürfnissen entsprechend palliativ versorgt. Mehr…
-
Verwandtenunterstützung
Der Gesetzgeber verlangt, dass eine in günstigen Verhältnissen lebende Person Verwandte in auf und absteigender Linie unterstützt. Die Leistungsverpflichtung besteht demnach nur für Personen, die finanziell gut gestellt sind.