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Freiberuflich Pflegende

Freiberufliche Pflegefachperson müssen über eine AHV- und ZSR-Nummer (Zahlstellenregister santésuisse) verfügen. Weiter schreibt das Krankenversicherungsgesetz allen Anbietern von Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenversicherung vor, die Qualität ihrer Arbeit regelmässig zu überprüfen. Dementsprechend sind auch freiberuflich Pflegende verpflichtet, am jährlichen Qualitätsprogramm teilzunehmen.

Letzte Änderung: 12. Mai 2012