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Dipl. Pflegefachfrau/Pflegefachmann

 

Die Ausbildung zur diplomierten Pflegefachfrau bzw. zum diplomierten Pflegefachmann wird auf Stufe Höhere Fachschule (HF) sowie Fachhochschule (FH) angeboten. Voraussetzung für die Höhere Fachschule ist eine drei oder vierjährige Lehre oder Matur. Die Fachhochschule steht Personen mit Berufsmatur und absolvierter Pflegeausbildung offen.

Für DN-I-Absolventinnen und Absolventen besteht bis 31.12.2011 die Möglichkeit, den Berufstitel «diplomierte Pflegefachfrau» bzw. «diplomierter Pflegefachmann» zu erlangen. Dazu sind zwei Jahre Berufserfahrung, ein Weiterbildungsnachweis im Umfang von 40 Tagen und/oder eine Prüfung vorgeschrieben. Für die Anerkennung ist das Schweizerische Rote Kreuz zuständig.

Was früher als Krankenschwester oder Krankenpfleger bezeichnet wurde, hat sich vom Diplomniveau II zur Pflegeausbildung «diplomierte Pflegefachfrau HF» bzw. «diplomierter Pflegefachmann HF» entwickelt. Inhaber der Diplome AKP, KWS, PsyKP sind gleichfalls berechtigt diesen Titel zu tragen.

Titelübersicht

Pflegefachpersonen stehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten offen, wie zum Beispiel:

• Dipl. Pflegefachfrau/dipl.Pflegefachmann Intensivpflege
(früher Intensivpflegeschwester/-pfleger)

• Dipl. Pflegefachfrau/dipl.Pflegefachmann Anästhesie
(früher Anästhesieschwester/-pfleger)

• Dipl. Pflegefachfrau/dipl.Pflegefachmann OP-Bereich
(früher Operationsschwester/-pfleger)

• Höhere Fachausbildung Stufe 1 (Höfa 1) mit Spezialisierung
(Palliative Care, Psychiatrie, etc.)

Letzte Änderung: 14. Mai 2012