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RAI-HC – Bedarfsabklärung Spitex
Gemäss KVG müssen Leistungserbringer die Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Pflegeleistungen nachweisen. Mit Rai-Home-Care steht den Spitex-Organisationen ein einheitliches Bedarfsabklärungs-Instrument zur Verfügung. Mit diesem System ist es möglich, die Situation von Personen, die zu Hause leben, differenziert zu beurteilen. Auf dieser Grundlage planen und führen Pflegefachpersonen eine bedarfsgerechte, ressourcenorientierte Hilfe und Pflege durch und legitimieren damit den Kostenaufwand.
Ziel der Bedarfsabklärung ist es, eine den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende, individuelle Pflegebetreuung festzulegen. Die Bedarfsabklärung orientiert sich an den Fähigkeiten, Gewohnheiten und Wünschen des Kunden. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs werden Pflegebedarf, soziale Bedingungen sowie Massnahmen vor Ort besprochen, in der Regel unter Einbezug der betreuenden Personen.
Zur Ermittlung des Pflegebedarfs eignen sich ADL-Kriterien (activity-of-daily-living). Der Grad der Pflegebedürftigkeit lässt sich an der Fähigkeit messen, im welchem Masse grundlegende Tätigkeiten selbständig verrichten werden können. Auch die Vitalzeichenkontrolle kann über den tatsächlichen Zustand des Patienten und seinen Pflegebedarf Aufschluss geben. Die Bedarfsabklärung für psychogeriatrische und psychiatrische Leistungen muss von einer Pflegefachfrau oder einem Pflegefachmann mit zweijähriger praktischer Erfahrung im Bereich Psychiatrie vorgenommen werden.