Das Portal für die Pflege

Grundlagen

  • Pflegeberatung

    Die Pflegeberatung beantwortet Fragen zur Pflegeversicherung, zu Antrags- und Einstufungsverfahren sowie zur Finanzierung der häuslichen Pflege oder des Heimaufenthalts. Auch das Aufzeigen von Möglichkeiten zur Entlastung pflegender Angehöriger ist Aufgabe der Pflegeberatung. Ferner informiert die sie über die verschiedenen pflegerischen und pflegeergänzenden Angebote und berät zu möglichen Auswahlkriterien. Gemeinden und gemeinnützige Organisationen wie die Pro Senectute bieten zudem kostenlose Sozialberatungen an.

  • Pflegebericht

    Die Pflege- und Therapieplanung dokumentiert die notwendigen Pflege- und Therapiemassnahmen. Diese Information ist entscheidend für die Beurteilung, ob die Pflegebedarfsstufe angemessen ist. Um den pflegerischen Bedarf überprüfen zu können, werden zudem Informationen benötigt, die über den Gesundheitszustand des Patienten Auskunft geben. Diese sind dem Pflegebericht zu entnehmen. Er dient der Überprüfung des individuellen Pflegebedarfs und zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit. Der Krankenversicherer ist berechtigt vom Leistungserbringer die Herausgabe zu verlangen.

Erhebung des Pflegebedarfs durch die Spitex

  • RAI-HC

    Gemäss KVG müssen Leistungserbringer die Notwendigkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Pflegeleistungen nachweisen. Mehr…

Erhebung des Pflegebedarfs durch Heime

  • BESA

    BESA bezeichnet ein Einstufungs- und Abrechnungssystem im Bereich der Geriatrie und Langzeitpflege in Alters- und Pflegeheimen. Es wird hauptsächlichen von Heimen in der Deutschschweiz eingesetzt und gibt Auskunft über den Pflegebedarf einer Person. Mehr…

  • RAI-NH

    RAI-NH ist ein Bedarfsabklärungs-Instrument für Pflegeheimbewohner und auch Mittel zur systematischen Qualitätsförderung im Bereich der Pflegeleistungen. Im Zentrum von RAI-NH steht das MDS (Minimum Data Set), ein pflegerisch-geriatrisches Assessment. Dieses hilft Versorgenden, eine differenzierte Einschätzung vorhandener Ressourcen und bestehender Beeinträchtigungen der Bewohnerinnen vorzunehmen. Anhand dieser Ergebnisse erfolgt die automatische Zuteilung in eine Pflegeaufwandgruppe (RUG) sowie die Planung der erforderlichen bedarfsgerechten Pflege und Betreuung.

  • PLAISIR

    Das Planungsinstrument PLAISIR (Planification Informatisée des Soins Infirmiers Requis) dient in erster Linie dazu, den in jeder Pflegeeinheit zu jeder Zeit erforderlichen Pflegepersonalbestand zu ermitteln. Das Verfahren beruht auf einer detaillierten Anamnese, die den Gesundheitszustand und die Pflegebedürftigkeit jedes Bewohners festhält.

Bedarfsabklärung Bedarfsabklärung