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Privates Betreuungspersonal
Gleich wie in Deutschland oder in Österreich ermöglichen es ausländische Betreuende den Pflegebetroffenen in der Schweiz die häusliche Pflege zu finanzieren. Derzeit sind schweizweit rund 30 000 dieser sogenannten Care-Migrantinnen aktiv. Sie sind vor allem für Personen interessant, die über beschränkte finanzielle Mittel verfügen.
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Osteuropäisches Personal
Bei den Betreuenden handelt es sich überwiegend um Personen osteuropäischen Ursprungs. Sie bieten normalerweise einfache grundpflegerische Leistungen sowie Hauswirtschafts- und Begleitdienste an. Neben einem bescheidenen Salär haben sie Anspruch auf Kost und Logis im häuslichen Umfeld des Auftraggebers.
Pflegerinnen aus dem Osten sind oftmals von der Armut getrieben. In der Slowakei etwa beträgt der Minimallohn rund 355 Franken im Monat, der Durchschnittslohn rund 800 Franken. Neben Beschäftigten, die die hiesigen Arbeitsbedingungen kritisieren, gibt es auch solche, die ihre Arbeit als Chance verstehen, ihre persönliche Situation zu verändern. Dafür nehmen sie auch die zeitweilige Trennung von ihren Familien in Kauf.
Der Verband Mittel- und Osteuropäischer Unternehmen in der Schweiz (VMO) geht davon aus, dass sich Personalkosten mit Hilfe von Personaldienstleistern um 20 bis 30% reduzieren lassen. Vorwürfe rund um Lohndumping oder Schwarzarbeit lässt der VMO nicht gelten. Die Gewerschaft Unia hält indes an ihrer Kritik fest.
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Rechtliche Aspekte
Care-Migrantinnen dürfen den Arbeitsplatz und Aufenthaltsort innerhalb der zulässigen Staatsgebiete frei wählen, sofern sie über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend sind oder – bei Nichterwerbstätigkeit – ausreichende finanzielle Mittel nachweisen können und umfassend krankenversichert sind. Mit Touristenstatus dürfen sie sich während maximal 90 Tagen in der Schweiz aufhalten. Für die Dauer eines vorübergehenden Aufenthalts muss keine Arbeitsbewilligung eingeholt werden, jedoch müssen Beschäftigte beim Kanton angemeldet sein. Haushaltsdienste sind unproblematisch. Für Krankenpflege-Tätigkeiten hingegen, benötigt man eine Bewilligung des Kantons. Der Normalarbeitsvertrag (NAV) für Haushaltshilfen sieht - je nach Ausbildung - einen Mindestlohn von Fr. 18.20 bis Fr. 22.00 pro Stunde vor.
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Handlungsbedarf
Neben seriösen Anbietern sind in der Schweiz auch Agenturen aktiv, die über keine Bewilligung zur Vermittlung oder zum Verleih von Arbeitskräften verfügen oder den Bestimmungen nicht Folge leisten. Bei Beschäftigten, die trotz Dauerpräsenz zu Dumping-Preisen arbeiten, stellt sich demnach nicht nur die Frage der Ethik, sondern die der Legalität. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat nun die Kantone aufgefordert bis Ende 2012 die Löhne, die Sozialversicherungsbeiträge und die Aufenthaltsbewilligungen zu überprüfen. Hinzu kommen Kontrollen der Vermittler und Auftraggeber.
Vor dem Hintergrund der wachsenden Zahl privater Vermittlungsagenturen erwägen auch die Alzheimervereinigung, Spitex und Caritas die Vermittlung von ausländischen Haushaltshilfen. Abgeklärt wird derzeit wie ein Non-Profit-Angebot mit fairen Arbeitsbedingungen und klar geregelter Freizeit und Wochenenden aussehen könnte. Bei einer unbefristeten Festanstellung geht man von Kosten ab 6 000 Franken pro Monat aus.