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Pflegevertrag
Erhält eine Person langfristig Hilfe von Angehörigen, kann es sinnvoll sein, die einzelnen Leistungen und die vereinbarten Entschädigungen in einem Vertrag festzuhalten. So können nicht nur die gegenseitigen Verpflichtungen, sondern auch die Situation gegenüber den anderen Familienmitgliedern geklärt werden.
Ein Betreuungs- und Pflegevertrag regelt Kündigungsfristen, Benutzung des Wohnraums/Mietanteil, Entschädigungen für Haushalt, Betreuung, Pflege und Zusatzleistungen, Vollmachten usw. Geregelt sind auch Freitage, Ferien der Betreuenden und Leistungen Dritter. Ein Erhebungsblatt mit Tarifen ermöglicht die Berechnung der Leistungen und verweist auf notwendige Versicherungen, AHV-Abrechnung, Vollmachtsübertragungen und anderes.
Der Beobachter nennt folgende Richtwerte
• Entschädigung für Unterkunft pro Monat: 250 bis 600 Franken
• Verpflegung pro Tag: 21 bis 27 Franken
• Wäsche pro Monat: 120 bis 200 Franken
• Haushalts- und Pflegearbeit pro Stunde: 20 bis 25 Franken