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Pflege durch Angehörige

 

Pflegende Angehörige spielen im schweizerischen Pflegewesen eine tragende Rolle. Bekannt ist, dass über 4% aller Erwerbstätigen (160 000 Personen) in einem Haushalt mit einer pflegebedürftigen Person leben. Die Studie «Swiss Age Care 2010» hat ergeben, dass pflegende Partnerinnen  in der Deutschschweiz rund 60 Stunden pro Woche für unentgeltliche Betreuungsaufgaben aufbringen. Zwei Drittel der Pflegenden sind weiblich. Jede zweite der pflegenden Frauen betreut ihren Partner; mehr als ein Drittel sind Töchter, die sich um ihre Eltern kümmern.

Wenn Arbeitnehmende Ihre Anstellung zugunsten der Angehörigenpflege reduzieren oder aufgeben, können sie für die pflegebedürftige Person die Vergütung der sogenannten «Krankheits- und Behindertenkosten» bei der zuständigen AHV-Stelle beantragen. Wird das Gesuch gutgeheissen, ist der Versorgende rechtmässig angestellt und arbeitslosenversichert. 

 

 

 

 

 

 

Letzte Änderung: 18. Januar 2012