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Hauswirtschaftliche Leistungen

 

Hauswirtschaftshilfen unterstützen Pflegebedürftige und deren Familien bei der Bewältigung der Haushaltarbeiten oder übernehmen diese ganz. Sie besorgen die regelmässig anfallenden Arbeiten im Haushalt. Daneben sind, je nach Organisation und Ausbildung der Mitarbeitenden noch ergänzende Dienstleistungen möglich. Unterstützung im Haushalt bieten das Schweizerische Rote Kreuz, Pro Senectute, Spitex, Pro Infirmis und zahlreiche Privatorganisationen und -anbieter.

Im Gegensatz zu den Entlastungsdiensten, werden hauswirtschaftliche Leistungen von der Grundversicherung der Krankenkassen nicht übernommen. Die Aufwände sind teilweise durch die Zusatzversicherung gedeckt. Wenn ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, können hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen durch die AHV/IV finanziert werden.

Wer selbst Personen als Hausdienstarbeitnehmende beschäftigt ist verpflichtet, diese bei der AHV anzumelden. Hausangestellte haben Anrecht auf einen Mindestlohn und müssen zwingend gegen Berufsunfälle versichert sein - auch dann, wenn sie nur wenige Stunden arbeiten. Die Prämie von ca. 100 Franken jährlich zahlt der Arbeitgeber. Arbeitet eine Hausangestellte mehr als acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, muss dieser sie zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle versichert haben. Ferner gelten die kantonalen Bestimmungen der  Normalarbeitsverträge. Wer im Krankheitsfall nicht übermässig lange zahlen will, muss die Gültigkeit des NAV wegbedingen.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft hat die Kantone aufgefordert bis Ende 2012 die Löhne, die Sozialversicherungsbeiträge und die Aufenthaltsbewilligungen von Beschäftigten zu überprüfen. Hinzu kommen Kontrollen der Vermittler und Auftraggeber.

Letzte Änderung: 07. Februar 2012