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Alters- und Pflegeheime

 

Alters- und Pflegeheime sind heute mit Abstand die wichtigsten Anbieter von Pflegeplätzen. Derzeit stehen rund 97 740 Betten zur Verfügung. Das Durchschnittsalter beträgt beim Heimeintritt 81 Jahre. Im Alter von 95 Jahren und mehr leben 45% der Hochbetagten in einem Heim.

Von den 1 570 stationären Alters- und Pflegeeinrichtungen der Schweiz sind etwa 520 Heime privat organisiert. Einige davon verfolgen einen gemeinnützigen Auftrag. Dem Verein senesuisse, einem Zusammenschluss wirtschaftlich unabhängiger Alters- und Pflegeheime, sind fast 300 Mitgliederheime angeschlossen. Zu diesen zählt SENIOcare® AG, die führende private Heimgruppe der Schweiz.

In einigen Kantonen müssen Pflegeheimpatienten seit Inkraftreten der Neuen Pflegefinanzierung erheblich mehr zahlen obwohl sie eigentlich entlastet werden sollten. Verantwortlich hierfür sind die kantonalen Gesundheitsbehörden. Diese können mittels der Höhe der Betreuungstaxen nicht nur ihre eigene finanzielle Belastung steuern, sondern auch die der Heimbewohner.

Die Alters- und Pflegeheime sind verpflichtet, eine transparente Rechnung zu führen und die Kosten in Hotellerietaxe sowie Pflege- und Betreuungskosten separat auszuweisen. 

  • Hotellerietaxen

    Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Wäschebesorgung etc. bewegen sich in der Schweiz zwischen 100 und 160 Franken pro Tag und Person im Einzelzimmer. Sie sind vom Patienten zu bezahlen.

  • Betreuungstaxen

    Diese Taxen umfassen Leistungen, die nicht im Pflegekatalog des Krankenversicherungsgesetzes erwähnt sind. Sie sind gleichfalls von den Patienten zu bezahlen und varriieren von Kanton zu Kanton und von Heim zu Heim. Betreuungskosten können auch anfallen, wenn vom Heim Leistungen erbracht wurden, die mit einem personellen oder administrativen Mehraufwand verbunden sind.

  • Pflegetaxen

    Sie richten sich nach dem individuellen Bedarf an Pflege und sind im Krankenversicherungsgesetz verankert.

Die Finanzierung von Aufenthalten in Pflegeheimen ist durch das KVG geregelt. Es verlangt, dass die medizinische Grundpflege in Heimen durch die obligatorische Krankenversicherung bezahlt wird.

Bei der Evaluation eines geeigneten Pflegeheims sind unter anderem die Gemeinde oder die Pro Senectute behilflich. Eine umfassende Übersicht der Pflegeheime in der Schweiz bietet die Suchmaschine Heiminfo von CURAVIVA Schweiz.

Letzte Änderung: 13. April 2012