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Kurhäuser

Kurhäuser bieten sowohl in der Rehabilitation als auch in der Prophylaxe Angebote. Kurhäuser erfüllen die von santésuisse geforderten Qualitätskriterien. Der Verband Schweizer Heilbäder fasst die vom Bundesamt für Gesundheit anerkannten Anbieter zusammen. 

Für eine stationäre Rehabilitation muss das Kurhaus oder die Rehabilitationsklinik auf der jeweiligen kantonalen Spitalliste aufgeführt sein und über den erforderlichen Leistungsauftrag verfügen. Eine ärztliche Kur- oder Rehabilitations-Verordnung allein genügt nicht als Kostengutsprache. Es muss eine Bestätigung des Kranken- oder Unfallversicherers vorliegen. Sie stellt klar, ob und in welchem Masse die medizinischen Kosten und die Hotelleistungen übernommen werden. Die Krankenkassen können eine Kostenübernahme auch bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung verweigern.

Letzte Änderung: 22. Juli 2010