Hilfsmittel
Hilfsmittel sollen Pflegebedürftige dabei unterstützen, erwerbstätig zu bleiben oder ihre häuslichen Aufgaben wahrzunehmen. Die jährlichen Ausgaben von rund 330 Millionen Franken, welche
die Sozialversicherungen
AHV und
IV zahlen, werden von der Allgemeinheit finanziert.
Für medizinische Hilfsmittel wie Krücken oder Inhalationsgeräte werden in der Schweiz bis 1 400% mehr bezahlt als im Ausland. Grund für die hohen Preise ist die Mittel- und
Gegenständeliste (MiGeL) des Bundes.
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Die Mittel- und Gegenständeliste MiGel führt die von den Krankenversicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als Pflichtleistung zu vergütenden Mittel und
Gegenstände auf. Die MiGel legt pro Produkt einen Höchstvergütungsbetrag (HVB) fest. Falls der Preis des Produkts den HVB übersteigt, muss der Versicherte den Restbetrag selbst
bezahlen. Hilfsmittel für die Fortbewegung, die Kommunikation, die Selbstsorge etc. werden nur übernommen, sofern diese eine wesentliche Ergänzung zu medizinischen
Eingliederungsmassnahmen bilden. Der Umfang der Finanzierung von Hilfsmitteln durch diese Sozialversicherer ist in MiGel (KV) sowie in separaten Verträgen (IV) geregelt.
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Neben der IV leistet die AHV Kostenbeiträge für Hilfsmittel an RentnerInnen, die in der Schweiz wohnen. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat Anspruch auf gewisse Hilfsmittel und
Hilfsgeräte (Pflegehilfs- und Behandlungsgeräte), sofern diese nicht anderweitig finanziert werden. Die Zahlung der Beiträge erfolgt direkt durch die Ausgleichskassen. Für
Hörgeräte zahlt die IV neu 840 Franken pauschal (AHV: 630 Franken) pro Ohr. Die Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen sind, mit Ausnahme von Kinderbrillen, aus der
Grundversicherung gefallen. Versicherte, die keinen Anspruch auf IV-Hilfsmittel haben, können sich an die Pro Infirmis wenden. Sie kann Hilfsmittel leihweise abgeben oder bei
deren Anschaffung finanziell unterstützen.
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Hilfsmittel können bei verschiedenen Herstellern vor Ort besichtigt, gemietet oder gekauft werden. Auch via Online-Shop. Die SAHB, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft
Hilfsmittelberatung, bewirtschaftet im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) die von der Invalidenversicherung (IV) finanzierten allgemeinen Hilfsmittel wie
Rollstühle, Rollstuhlzubehör, Reha Buggies, Fahrräder, Automobilumbauten, Auffahrrampen, Lösungen für Treppenprobleme, Arbeitsplatz- und Wohneinrichtungen, Nassraumeinrichtungen,
elektronische Hilfen und vieles mehr.
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Mit der
Exma VISION bietet die SAHB für Menschen mit Behinderung die grösste, permanente Hilfsmittelausstellung und
Hilfsmittelberatung in der Schweiz. Auf einer Fläche von über 1 000 m2 sind mehr als 600 Produkte ausgestellt, welche ausprobiert und verglichen werden können. Es findet keinen Verkauf
statt. In der Nordwestschweiz bietet
Reha mobil eine permanente Hilfsmittelausstellung.