Das Portal für die Pflege

Hilfsmittel

 

Hilfsmittel sollen Pflegebedürftige dabei unterstützen, erwerbstätig zu bleiben oder ihre häuslichen Aufgaben wahrzunehmen. Die jährlichen Ausgaben von rund 330 Millionen Franken, welche die Sozialversicherungen AHV und IV zahlen, werden von der Allgemeinheit finanziert. 

Für medizinische Hilfsmittel wie Krücken oder Inhalationsgeräte werden in der Schweiz bis 1 400% mehr be­zahlt als im Ausland. Grund für die hohen Preise ist die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bun­des.

  • MiGel

    Die Mittel- und Gegenständeliste MiGel führt die von den Krankenversicherern im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als Pflichtleistung zu vergütenden Mittel und Gegenstände auf. Die MiGel legt pro Produkt einen Höchstvergütungsbetrag (HVB) fest. Falls der Preis des Produkts den HVB übersteigt, muss der Versicherte den Restbetrag selbst bezahlen. Hilfsmittel für die Fortbewegung, die Kommunikation, die Selbstsorge etc. werden nur übernommen, sofern diese eine wesentliche Ergänzung zu medizinischen Eingliederungsmassnahmen bilden. Der Umfang der Finanzierung von Hilfsmitteln durch diese Sozialversicherer ist in MiGel (KV) sowie in separaten Verträgen (IV) geregelt. 

    • Kostenbeiträge

      Neben der IV leistet die AHV Kostenbeiträge für Hilfsmittel an RentnerInnen, die in der Schweiz wohnen. Wer Ergänzungsleistungen bezieht, hat Anspruch auf gewisse Hilfsmittel und Hilfsgeräte (Pflegehilfs- und Behandlungsgeräte), sofern diese nicht anderweitig finanziert werden. Die Zahlung der Beiträge erfolgt direkt durch die Ausgleichskassen. Für Hörgeräte zahlt die IV neu 840 Franken pauschal (AHV: 630 Franken) pro Ohr. Die Beiträge für Brillen und Kontaktlinsen sind, mit Ausnahme von Kinderbrillen, aus der Grundversicherung gefallen. Versicherte, die keinen Anspruch auf IV-Hilfsmittel haben, können sich an die Pro Infirmis wenden. Sie kann Hilfsmittel leihweise abgeben oder bei deren Anschaffung finanziell unterstützen.

    • Anbieter

      Hilfsmittel können bei verschiedenen Herstellern vor Ort besichtigt, gemietet oder gekauft werden. Auch via Online-Shop. Die SAHB, Schweizerische Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung, bewirtschaftet im Auftrag des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) die von der Invalidenversicherung (IV) finanzierten allgemeinen Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollstuhlzubehör, Reha Buggies, Fahrräder, Automobilumbauten, Auffahrrampen, Lösungen für Treppenprobleme, Arbeitsplatz- und Wohneinrichtungen, Nassraumeinrichtungen, elektronische Hilfen und vieles mehr. 

    • Hilfsmittelausstellungen

      Mit der Exma VISION bietet die SAHB für Menschen mit Behinderung die grösste, permanente Hilfsmittelausstellung und Hilfsmittelberatung in der Schweiz. Auf einer Fläche von über 1 000 m2 sind mehr als 600 Produkte ausgestellt, welche ausprobiert und verglichen werden können. Es findet keinen Verkauf statt. In der Nordwestschweiz bietet Reha mobil eine permanente Hilfsmittelausstellung.
image description
Letzte Änderung: 04. Mai 2012