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Fahrdienste
Im Bereich der Behinderten- und Betagtenfahrdienste sind privatwirtschaftliche sowie einige Sektionen gemeinnütziger Organisationen aktiv. Non-Profit-Fahrdienste zählen hauptsächlich auf die Unterstützung freiwilliger Fahrerinnen und Fahrer. Sie finanzieren sich über Spenden, die ehrenamtliche Leistung sowie bescheidene Transportkostenbeiträge durch die Benutzer. Das Gleiche gilt auch für Angebote wie Nachbarschaftshilfen.
Einige Fahrdienstleister haben eine ähnliche Struktur wie die Freiwilligendienste, beschäftigen jedoch bezahlte Mitarbeiter wie IV-Rentner, Arbeitslose, Zivildienstleistende, etc. Auch diese Organisationen werden mittels Spenden und Zuwendungen (Legate, Stiftungsbeiträge, etc.) zusätzlich finanziert. Auch einige Taxibetriebe sind staatlich subventioniert. In der Regel bieten diese jedoch keine Rollstuhl- oder Liegetransporte.
Einen Teil der entstanden Fahrkosten, wie zum Beispiel Fahrten ins Tagesheim, können Pflegebedürftige in den meisten Fällen via IV oder Ergänzungsleistungen zurückfordern. Freizeitfahrten sind kontingentiert. Die Kosten der sogenannten medizinisch notwendigen Krankentransporte (Therapien, Arztbesuch, Dialyse, etc.) werden entweder von den Krankenkassen, dem Sozialdienst oder der Ergänzungsleistung übernommen.
Fahrdienste bieten Organisationen wie Pro Infirmis, Pro Senectute, Krebsliga, Spitex oder Frauenvereine. Schweizweiter Dienstleister ist das Schweizerische Rote Kreuz.